erben

Regelung ohne Testament

Streiterein der Erbengemeinschaft

Die gesetzliche Erbfolge führt häufig zu einer Mehrzahl von Erben. Daraus entsteht eine Erbengemeinschaft, in der „Allen Alles gehört“ … und das bringt Probleme mit sich.

Die teilweise recht komplizierten Verwandtschafts-Konstellationen in den heutigen Familien erhöhen die Wahrscheinlichkeit eines Erbstreites und können zu Familienbruch oder finanziellem Verlust führen.

Da jeder Miterber unabhängig seiner Erbanteile ein gleichwertiges Stimmrecht hat, kann er die Verhandlungen erheblich blockieren. Werden die Erben sich nicht einig, so folgt zwangsläufig eine Teilungsversteigerung, die jedoch mit einem hohen finanziellen Verlust einhergeht.

Hinzu kommt, das bei der gesetzlichen Vermögensverteilung kein Vorrecht von Erben auf zu erbende Vermögensgegenständen z.B. Haus, Auto, Familienbetrieb  besteht, sondern nur der Vermögenswert zählt. Die Aufteilung entlang der Erbenfolge erfolgt demnach nur anhand finanzieller Gesichtspunkte.

Wert des Erbes: Der Vermögenswert eines Erbes wird nach dem heutigem Marktwert errechnet. Bei der Wertfeststellung von Lebensversicherung zählt nur noch deren Rückkaufwert.