Schenkung zu Lebzeiten

Schenkung zu Lebzeiten

Vorweggenommene Erbfolge:

Mit einer oder häufigen Schenkung kann das eigene Vermögen bereits zu Lebzeiten in Form einer vorweggenommenen Erbfolge an die gewünschten Personen verteilt werden. 

Alle Personen, die etwas geschenkt bekommen haben, unterliegen ebenso der Erbschaftssteuer. Entsprechend der gesetzlichen Erbfolge werden vom Finanzamt Steuerfreibeträge gewährt. 

Die 10 Jahres Regelung

Die Freibeträge werden bei jeder Schenkung neu gewährt. Sie gelten insgesamt für 10 Jahre. Je häufiger Vermögensübergänge durch Schenkung stattfinden, desto effektiver wird der Gesamtfreibetrag genutzt.

Daher empfehlen sich entweder „kleinere“ Schenkung innerhalb von 10 Jahre bis zum gültigen Freibetrag oder ein 10-Jahres-Rhythmus bei „größeren“ Schenkungen.

Wurden Schenkungen innerhalb von 10 Jahre von mehreren Personen getätigt und der Vermögenswert ist somit über den geltenden Freibetrag gestiegen, so erhält der Beschenkte eine Steuerermäßigung von 10% bis 50%.

Die Vorteile von Schenkungen sind:

  • Steuerersparnis
  • Vermeidung von Erbstreitigkeiten
  • Erhaltung des Familienvermögens
  • Gewünschte Erbfolge
  • Minderung des Pflichtanteils im Falle des Todes