abschlagsfreie rente

Abschlagsfreie Rente

Viele berufstätige Menschen reden davon, dass Sie so früh wie möglich in Rente gehen wollen. Doch was genau sind die Voraussetzungen? Welche Möglichkeiten gibt es? Wir erklären euch grundlegende Fragen zum Rentenbeginn.

Die meistgefragte Frage bezieht sich darauf, wie lange man arbeiten muss und welche Möglichkeiten es gibt, früher in Rente zu gehen.

Rentenaltersgrenze – Rente ohne Abschlag

Sobald die sogenannte Rentenaltersgrenze erreicht ist, kann ein Antrag auf Rente ohne Abschlag beantragt werden. Diese wird stufenweise gezahlt, bis zu einem Alter von 67 Jahren ab dem Geburtsjahrgang 1964. Dies stellt eine Voraussetzung von mehreren dar. Weitere sind beispielsweise, dass man mindestens fünf Versicherungsjahre rentenrechtlich vermerkt sein muss. Erwerbstätige müssen hierbei selber Ihre Beiträge vermerken, schon ein Minijob zählt dazu. Auch schulische Ausbildungen, ehrenamtliche Dienste oder Pflegezeit von Angehörigen gehören zu den benötigten Versicherungsjahren. Anders verhält es sich für Schwerbehinderte: sie können ab einem Behinderungsgrad von 50% Ihre Rente zwei Jahre vorher ohne Abschläge erhalten.

Doch nicht jeder erhält die Rente ab dem 63. Lebensjahr. Erst nach 45 Versicherungsjahren steht die Altersrente für besonders langjährig, gesetzlich Versicherten zu. Diese Rentenart nennt man auch „abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren“.

Die früheste Rente kann ab 63 Jahren bezogen werden, sofern 35 Versicherungsjahre erfüllt wurden. Jedoch gilt zu beachten dass für jede Rentenart das Alter ansteigt, um die Rente ohne Abschläge beziehen zu dürfen. Die Abgabe von Abschlägen kann für einzelne aber auch ein neuer Weg zu einer anderen Rentenart sein.

Um noch früher an die Rente zu gehen gibt es die Möglichkeit der Teilzeitrente, heute die sogenannte Flexi-Rente. Hat ein gesetzlicher Rentenversicherter 35 Versicherungsjahre erfüllt, so kann er eigenständig darüber entscheiden, ob er zwischen 10 und 99 % seiner Rente früher beziehen möchte. Zudem darf man 6.300 Euro zusätzlich und anrechnungsfrei verdienen. Allerdings gibt es eine Grenze, welche besagt, dass der Verdienst der gekürzten Rente plus des Hinzuverdienst zusammen nicht über das höchste Einkommen der vorangegangen 15 Arbeitsjahren steigen darf.