erbschaftssteuer

Freibeträge und Steuersätze

Die Erbschaftssteuer legt fest!

Alle Personen, die etwas geschenkt, geerbt oder übertragen bekommen haben, unterliegen der Erbschaftssteuer.

Die zu zahlende Erbschaftssteuer richtet sich nach der Höhe des Betrags, der Steuerklasse und dem Verwandtschaftsgrad:

Freibeträge

Ehegatte (auch eingetragene Lebenspartner)| 500.000€
Kinder und Kinder verstorbener Kinder| 400.000€
Enkel, Urenkel; Eltern, Großeltern (nur im Todesfall)| 200.000€
Eltern, Großeltern (bei Schenkungen), Geschwister (-kinder), Schwiegereltern/-kinder, geschiedene/r Ehegatte/alle übrigen Erben| 20.000 â.

Steuerklasseneinteilung

Ehegatte, Kinder und deren Abkömmlinge und Eltern (im Todesfall)| Steuerklasse I
Eltern (wenn nicht Stkl I) Geschwister und (-kinder), geschiedene Ehegatte, Schwiegereltern und (-kinder)| Steuerklasse II
alle übrigen Erben (auch nichtehelicher Lebenspartner)| Steuerklasse III

Steuersätze

Der über dem Freibetrag liegende Vermögenswert muss wie folgt versteuert werden:

Steuerklasse I

bis 52.000 €|7%
bis 256.000 €|11%
bis 512.000 €|15%
bis 5,113 Mio. €|19%
bis 12,783 Mio. €|23%
bis 25,565 Mio. €|27%
über 25,565 Mio. €|30%

Steuerklasse II und III

bis 13.000 €|30%
über 13.000€|50%

Die Steuerschuld entsteht ab dem Tag der wirtschaftlichen Bereicherung, also am Tag der Schenkung oder dem Todestag.