Wohnen_zur_Miete

Wohnen zur Miete: Die drei häufigsten Fehler

Mit den Mietverträgen ist das immer so eine Sache: Die Formulierungen sind oftmals komplex, unklar und für viele nicht im üblichen Sprachgebrauch. Dabei ist es umso wichtiger zu wissen, was man als Mieter unterschreibt und sich seiner Rechte und auch Pflichten bewusst ist. Sparen Sie sich viel Stress um nichts – wir zeigen, welche Fehler und Schwachstellen in Mietverträgen am häufigsten auftreten.

Die Nebenkostenabrechnung

Die Nebenkostenabrechnung steht dabei gleich an erster Stelle. Grund: Mehr als die Hälfte aller Betriebskostenabrechnungen sind fehlerhaft. Der Mieter zahlt dabei einen hohen Preis: Im Schnitt wird sich nämlich um etwa 200 Euro verrechnet.

Gemeint ist jene Summe, die durch die Bewirtschaftung eines Grundstückes entsteht. Früher galt es noch, dass diese Kosten durch den Vermieter getragen werden. Mittlerweile werden sie jedoch auf den Mieter umgelagert, was vertraglich mit einem Betriebskostenabschlag geregelt wird. Genau hier treten die meisten Fehler bei der jährlichen Endabrechnung auf. Denn obwohl der Mieter mittlerweile viele Kosten zu tragen hat, darf nicht alles auf ihn umgelagert werden.

Auslagen wie etwa die Instandhaltung oder die Instandsetzung des Gebäudes gehören nämlich nicht in die Betriebskostenabrechnung. Auch die Verwaltungsgebühren muss der Vermieter selbst bezahlen. Aufwendungen wie Grundsteuer, Abwasser und Müllentsorgung gehören hingegen zu den umlagefähigen Kosten, die der Mieter schlussendlich zu tragen hat.

Das Gute: Immer mehr Wohnungsnehmer setzen sich zur Wehr. Unabhängige Unternehmen helfen dabei, die Nebenkostenabrechnung auf etwaige Fehler zu prüfen. Erweist sich die Abrechnung als fehlerhaft, können Mieter Rückzahlungen der zu viel geleisteten Nebenkosten fordern.

Ungültige Formulierungen

Die deutsche Gesetzgebung ist sehr wohlwollend gegenüber dem Wohnungsnehmer. So gibt es nämlich viele Schwachstellen in den Formulierungen von Mietverträgen, die nicht rechtsgültig – und daher anfechtbar – sind.

Schönheitsreparaturen zum Beispiel, die an eine bestimmte Frist gebunden sind, sind ungültig. Auch im Hinblick auf die Nebenkosten müssen diese im Mietvertrag exakt bestimmt werden. Der Mieter sollte sich aufgrund der Klausel ein genaues Bild davon machen können, was für Kosten auf ihn zukommen.

Kaution und Bürgschaft

In einigen Fällen verlangt der Vermieter eine Kaution und gleichzeitig eine Bürgschaft, die der Mieter hinterlegen muss. Rein rechtlich gesehen ist das gang und gäbe und wird vor allem in Großstädten gerne genutzt. Mit einer Mietsicherheit schafft der Vermieter eine Rücklage, falls während des Mietzeitraumes grobe Schäden in der Wohnung entstehen sollen.

Achten sie dabei darauf, dass die veranschlagte Summe keinesfalls die dreifache Nettokaltmiete übersteigt. Ansonsten liegt eine Übersicherung vor, die angefochten werden kann. Auch interessant: Die Betriebskosten sind in der Nettokaltmiete nicht enthalten und daher auch für die Kaution nicht maßgeblich. Auch ist eine bestimmte Zahlungsart gesetzlich nicht geregelt. Das heißt, die Zahlung kann via Überweisung, in bar oder durch ein Kautionssparbuch erfolgen. Sollte der Vermieter die verzinsliche Anlage beschränken oder gar verweigern, ist dies nicht rechtens.

Unverhältnismäßig lange Fristen zur Rückzahlung und Abrechnungszeiträume sind ebenfalls nicht erlaubt. Weiterhin sollten Mieter darauf achten, dass die Kaution erst mit Mieteintrittsdatum gezahlt werden muss.