Blitzer

Vorsicht! Falsche Verwarnung

Das ist ja schon jedem passiert: Nach dem Blitzlicht folgt der Blick auf den Tacho. „Wie viel war ich jetzt drüber?“ Tatsächlich wurde das Tempolimit aber gar nicht überzogen. Und wie soll man das beweisen?

Widerspruch – aber wie?

Im Falle eines falschen Blitzers solle spätestens dann Widerspruch einlegt werden, wenn der Bußgeldbescheid käme, empfiehlt der Fachanwalt für Verkehrsrecht Jens Dötsch aus Andernach. Am besten mit der Unterstützung eines Anwalts, denn nur er kann Einsicht in die Akte beantragen. Zum Beispiel, wenn es um Messprotokolle geht.

Empfohlen wird außerdem, bei gegensätzlicher Beschilderung, den Umstand fotografisch festzuhalten. Bei ambulanten Messungen ist es jedoch wenig ratsam, den Beamten auf die Situation aufmerksam zu machen. Erfahrungsgemäß wäre dabei wenig Einsicht zu erwarten, weiß Dötsch. Für die falschen Messungen kann es viele Gründe geben. So könne es vorkommen, dass die gemessene Geschwindigkeit einem anderen Fahrzeug zuzuordnen sei, erklärt die Hamburger Fachanwältin Daniela Mielchen. Auch müsse das Messgerät gültig geeicht sein und dürfe keine Beschädigungen aufweisen. Fehler bei Geschwindigkeitsmessungen kommen allerdings nach Kenntnis der Fachleute nur selten vor.

Wer trotz eines gültigen Parkscheins ein Knöllchen hinter dem Wischer findet, kontrolliert am besten erstmal, ob der Parkzettel gut sichtbar positioniert wurde. Auch da kann ein Schnellschuss mit dem Smartphone helfen.

Auf Echtheit prüfen!

Dann gibt’s da noch besondere Spaßvögel, die einem gefälschte Strafzettel hinter die Scheibenwischer klemmen. Wer bei einem Parkticket im öffentlichen Raum den Verdacht hätte, dass dieses nicht vom Ordnungsamt der Gemeinde käme, solle damit zur Stadt gehen, rät Hannes Krämer vom ACE (Auto Club Europa). Ein echter Strafzettel müsse ein Aktenzeichen tragen und Angaben zum Widerspruchsrecht beinhalten, erklärt Krämer. Bei einem konkreten Verdacht kann gegen die Person ein Strafantrag gestellt werden.

Schneit einem unverhofft eine Anzeige wegen vermeintlicher Beleidigung bzw. Nötigung ins Haus, kann es schnell mal brenzlig werden. Hierbei handele es sich um Straftaten, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden können. Daher solle das keiner auf die leichte Schulter nehmen, warnt Mielchen. Denn die Aussage des Anzeigenden wird von der Polizei nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin kontrolliert. Die Ordnungshüter leiten bei einem Anfangsverdacht immer ein Ermittlungsverfahren ein. Da kommt man schnell mal in die Bredouille.

Ein Anwalt kann helfen

Dann gilt, wie in jedem guten Krimi: keine Angaben gegenüber der Polizei, erstmal einen Anwalt einschalten. Hier irrt der Tatort: Entgegen einer weit verbreiteten, irrtümlichen Annahme sei man übrigens auch nicht verpflichtet, zu einer polizeilichen Vorladung zwecks Vernehmung zu erscheinen, erklärt Mielchen. Eine Möglichkeit für den Beschuldigten, sich zu wehren, sei eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung bzw. übler Nachrede. Wenn eine falsche Strafanzeige zudem vorsätzlich gestellt wurde, kann man als Geschädigter sogar Schadenersatz verlangen.

Das stete Mitfilmen per Dashcam muss einem dabei nicht zum Vorteil gereichen. Zwar hätte der Bundesgerichtshof im Mai 2018 die Aufnahmen von Dashcams in bestimmten Fällen als Beweismittel zur Aufklärung von Verkehrsunfällen für zulässig erklärt, jedoch sei das kein Freifahrschein für ein permanentes Filmen im Straßenverkehr, gibt Dötsch zu bedenken, denn grundsätzlich verstießen die Aufnahmen gegen das Datenschutzrecht.

Verhalten im Ausland

Im Ausland ist es nicht immer ratsam, wegen eines falschen Strafzettels die Polizei zu informieren. In anderen Länder wird dabei nämlich mitunter die sogenannte Blaulichtsteuer fällig. Wie zum Beispiel bei einem reinen Sachschaden. In Österreich etwa würden dann 36 Euro fällig, weiß Krämer. Auch hierbei kann die Dokumentation per Smartphone hilfreich sein. Wer rechtsschutzversichert ist, lässt sich am besten von einem Anwalt vor Ort helfen.

Und einfach ignorieren?

Das Knöllchen einfach ignorieren ist keine gute Idee, denn Strafzettel aus dem Ausland werden auch in Deutschland eingefordert. Ein Sonderabkommen mit Österreich zum Beispiel, erlaubt schon das Eintreiben von Verwarnungen ab 25 Euro. Spitzenreiter: Bei den 12.000 Anzeigen aus der EU-Nachbarschaft, denen 2018 in Deutschland nachgegangen wurde, waren 99 % aus den Niederlanden.