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Gesetzliche Erbfolge

Hat ein Verstorbener keine persönliche Regelung seines Vermögens durch Testament oder Erbvertrag geregelt oder wurde dies als unwirksam erklärt, so tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

Hallo-Frau_Erfolge

Sie ist eine Abstammungshierarchie und ist ausgehend vom Verstorbenen geordnet:

Zuerst erben die Kinder; sie sind Erben erster Ordnung. Leben die Kinder nicht mehr, erben die Enkel. Eltern sind Erben zweiter Ordnung. Danach folgen die Geschwister, dann deren Kinder.

Erben einer früheren Ordnung schließen alle Erben einer späteren Ordnung aus, also:

Erben Kinder oder Enkel, gehen die Eltern leer aus. Der Ehepartner bekommt ein Viertel des Nachlasses, wenn es noch Kinder oder andere Erben erster Ordnung gibt. Wenn es nur Verwandte zweiter Ordnung und Großeltern gibt, erhält der Ehepartner die Hälfte.

Bei einer Zugewinngemeinschaft bekommt der Partner zum gesetzlichen Erbteil ein weiteres Viertel dazu. In allen anderen Fällen erbt der Partner alles.

Die Erbschaft wird jedoch nicht anhand von Erbgegenständen aufgeteilt (z.B. halbes Haus, viertel Auto), sondern von dessen Vermögenswert.

Das geht oft leider nicht ohne Auseinandersetzung. Um dies zu verhindern ist es empfehlenswert, ein Testament im Falle des Todes oder eine vorweggenommene Erbfolge zu Lebzeiten durch Schenkung zu veranlassen.