... oder mit mehr Risiko?

Kosten

Die Kosten des reinen Scheidungsverfahrens richten sich nach der Höhe des Streitwerts. Dieser beträgt das dreifache monatliche Nettoeinkommen beider Eheleute.

Erfolgt zugleich die Durchführung des Versorgungsausgleiches, wird der Streitwert um einen pauschalen Betrag erhöht.

Die Anwaltskosten werden, sofern keine Prozesskostenhilfe vorliegt, vom „Antragsteller“ gezahlt. Es kann jedoch die Vereinbarung getroffen werden, dass auch der nichtvertretene Ehepartner sich an den Anwaltskosten beteiligt.

Die Gerichtskosten betreffen beide Eheleute und werden jeweils zur Hälfte übernommen.

Hallo-Frau_Ausrufezeichen

Hallo Frau Tipp 
Frage deinen Anwalt vor der Antragstellung nach den konkreten Kosten, die durch das Scheidungsverfahren auf dich zukommen. Beantrage gegebenenfalls Prozesskostenhilfe.

Die Gerichts- und Anwaltskosten, die durch ein Scheidungsverfahren entstehen, können im Posten außergewöhnliche Belastungen, bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.

Von Anwälten im Internet angebotene Online – Scheidungen sind eine moderne Form der Scheidungsorganisation. Sie „schützen“ dich jedoch weder vor den Anwalts- und Gerichtskosten noch dem gemeinsamen Gerichtstermin.