Unterstützung von der Landeskasse:
Die Prozesskostenhilfe soll allen Bürgern die Möglichkeit bieten, unabhängig ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse eigene Rechtsansprüche mit fachkundigem Rat durchsetzen zu können.
Es erfolgt eine Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten durch die Landeskasse bei gerichtlichen Verfahren, z.B. Scheidung, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Bedürftigkeit
- Aussicht auf Erfolg
- keine Mutwilligkeit
Hierzu muss ein Antragsformular, welches Sie bei Ihrem Anwalt erhalten, hinsichtlich Ihrer monatlichen Einkünfte und Belastungen ausgefüllt werden.