scheidung

Prozesskostenhilfe

Unterstützung von der Landeskasse:

Die Prozesskostenhilfe soll allen Bürgern die Möglichkeit bieten, unabhängig ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse eigene Rechtsansprüche mit fachkundigem Rat durchsetzen zu können.

Es erfolgt eine Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten durch die Landeskasse bei gerichtlichen Verfahren, z.B. Scheidung, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  1. Bedürftigkeit
  2. Aussicht auf Erfolg
  3. keine Mutwilligkeit

Hierzu muss ein Antragsformular, welches Sie bei Ihrem Anwalt erhalten, hinsichtlich Ihrer monatlichen Einkünfte und Belastungen ausgefüllt werden.