pflegezeitgesetz

Definition

Gesetzlicher Versorgungsausgleich:

Der gesetzliche Versorgungsausgleich, hat die Absicherung der beiden Partner im Rentenalter im Blick. Er sieht vor, dass alle Rentenanwartschaften, die während der Ehe von beiden Partnern erworben worden sind, zusammengefasst und dann hälftig geteilt werden müssen. 

Rentenanwartschaften

Rentenanwartschaften sind Ansprüche auf eine zukünftige Rente, die man erwirbt, wenn man während des Erwerbslebens Beiträge in eine Rentenversicherung eingezahlt hat. 

Hierzu werden die gesetzliche, betriebliche, private Rente oder berufsständische Versorgungswerke herangezogen. Ausgeschlossen sind Kapitallebensversicherungen und sonstige Kapitalanlagen zur Vermögensbildung. 

Die Höhe der Anwartschaften richtet sich nach der Höhe der eingezahlten Beträge, welche wiederum aus der Höhe des Einkommens abgeleitet sind. 

Gesetzlich Versicherte erhalten jährlich von der Deutschen Rentenversicherung einen aktuellen Rentenbescheid. Bei Anfrage haben die Rentenversicherungen die Pflicht, dem Versicherten jederzeit den aktuellen Stand der Rentenversicherung mitzuteilen.