Zur Einreichung eines Scheidungsantrages sollten folgende Dokumente oder Kopien derer dem Anwalt vorliegen:
- Heiratsurkunde oder „Auszug aus dem Familienrichter“ –
- ggf. notarieller Ehevertrag bzw. Scheidungsfolgevereinbarungen –
- ggf. Geburtsurkunde der gemeinsamen Kinder