altersvorsorge

Pflegeweitererentwicklungsgesetz

Die geringe Platzanzahl sowie der rückläufige Personalschlüssel in Seniorenpflegeheimen führen aus Notwendigkeit oder Qualitätsanspruch immer mehr dazu, pflegebedürftige Verwandte zu Hause zu pflegen. Am 14.03.2008 wurde das bestehende Pflegegesetz unter anderem hinsichtlich neuer Betreuungs- und Pflegestrukturen, verbesserter Leistungsansprüche, arbeitsrechtlicher Neuregelungen und der Qualitätssicherung weiterentwickelt.

Schwerpunkte des Gesetzes sind:

1. Anhebung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,25  % auf 1,95 % (2,2 % für Kinderlose).

2. Aufbau so genannter Pflegestützpunkte, welche eine wohnortnahe Vernetzung vorhandener Versorgungsangebote ermöglichen und somit die ambulante Versorgung unterstützen. Die Hauptaufgabe dieser Einrichtung besteht in der Beratung und Koordination der wohnortnahen Hilfs- und Unterstützungsangebote, wobei seit dem 01.01.2009 zur individuellen Betreuung ein Pflegeberater angegliedert arbeitet.

3. Stärkung der häuslichen Pflege durch Anpassung und Dynamisierung der Pflegeleistung. Bis 2012 erfolgt eine stufenweise Anhebung der ambulanten Sachleistungsbeträge und des Pflegegeldes. Verbesserte Leistungen für Demenzkranke (Pflegestufe 0) und behinderte Menschen sind ebenso berücksichtigt. Weiterhin wird die Bundesregierung bei entsprechender Bedarfsprüfung zu einer Dynamisierung der Pflegeleistungen verpflichtet.

4.  Arbeitsrechtliche Neuregelungen im Pflegezeitgesetz – PflegeZG.

5. Stärkung von Prävention und Rehabilitation in der stationären Pflege durch zusätzliche finanzielle Anreize für die Pflegeeinrichtungen.

6. Ausbau der Qualitätssicherung im ambulanten und stationären Bereich.