scheidung

Scheidungsfolgevereinbarungen

Mit dem Scheidungsverfahren wird lediglich der Versorgungsausgleich – sofern keine notarielle Verzichtserklärung vorliegt – bestimmt. Alle anderen Folgevereinbarungen werden nur auf Antrag mitgeregelt.

Dieser Antrag kann vor dem Scheidungstermin von einem oder beiden Partnern schriftlich aber auch mündlich während der Verhandlung gestellt werden.

Auch hier gilt: Die Scheidung wird in der Regel erst dann rechtskräftig, wenn die mit dem Scheidungsverfahren beantragten Folgevereinbarungen geklärt sind.

Zu den Scheidungsfolgevereinbarungen zählen:

  • Zugewinnungsausgleich
  • Sorgerecht
  • Ehegattenunterhalt
  • Kinderunterhalt
  • Verteilung von Ehewohnung und Hausrat

Ohne Antrag werden die zu klärenden Bereiche nach der Scheidung in gesonderten Verfahren festgelegt.

Hallo-Frau_Ausrufezeichen

Hallo Frau Tipp

Ein Antrag zur Regelung der Folgevereinbarungen während des Scheidungsverfahrens sollte gut überlegt sein. Denn, besteht trotz vorheriger Absprachen vor Gericht plötzlich keine Einigung mehr, so wird die Verhandlung vertagt, was zu einer erheblichen Verzögerung führen kann.