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Endrenovierungsklausel

Unzulässiges und Zulässiges

Wurde im Mietvertrag festgelegt, dass Du als Mieter beim Auszug auf jeden Fall eine Endrenovierung – unabhängig der letzten Schönheitsreparatur, Wohnungsdauer und -abnutzung  – durchführst, so ist dies unzulässig.

Die entstandenen Kosten für eine geforderte Endrenovierung kannst Du zu Lasten des Vermieters legen.

Rechtlich gestattet ist jedoch die Vereinbarung einer Quotenklausel. Liegt die Mietdauer unterhalb eines Renovierungsturnus oder wird sie vor der nächsten Renovierungsfrist beendet, kann der Vermieter dich zu einer anteiligen Bezahlung der Wohnungsabnutzung beziehungsweise zur Übernahme etwaiger Kosten für eine Renovierung bei Vertragsende verpflichten.

Der Bundesgerichtshof schlägt folgende Berechnung vor:

Liegt bei Mietende eine Schönheitsreparatur mehr als ein Jahr zurück, so kann der Mieter zu einer Zahlung von 20% eines zuvor eingeholten Kostenvoranschlages herangezogen werden. Allerdings darf der Vermieter trotz einer vertraglichen Quotenklausel den Mieter nicht daran hindern, die Schönheitsreparatur vor dem Auszug selbst durchzuführen.

Hallo Frau Tipp

Dokumentation: Mache vor deinem Einzug Fotos vom Wohnungszustand und achte detailliert auf eventuelle Beschädigungen. Führe vor und nach deinem Mietverhältnis mit dem Vermieter eine gemeinsame Wohnungsbegutachtung durch und halte dies in einem Wohnungsübergabeprotokoll fest. Eine Kopie dessen bewahrst Du zusammen mit dem Mietvertrag auf.