Vertrag ist (nicht immer) Vertrag
Das Mietrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Paragraphen § 535 bis 580a verankert. Ein Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter sollte grundsätzlich im Mietvertrag geregelt werden.
Da in der Regel vorformulierte Verträge genutzt werden, findet die Rechtsprechung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Formularverträgen Anwendung §§ 305ff BGB.
Nachfolgend sind die rechtlichen Regelungen zu den wohl häufigsten Streitpunkte zwischen Mieter und Vermieter aufgeführt.