mietverhaeltnis

Mietverhältnis

Vertrag ist (nicht immer) Vertrag

Das Mietrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Paragraphen § 535 bis 580a verankert. Ein Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter sollte grundsätzlich im Mietvertrag geregelt werden.

Da in der Regel vorformulierte Verträge genutzt werden, findet die Rechtsprechung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Formularverträgen Anwendung §§ 305ff BGB.

Solange sich ein Vertrag im gesetzlichen Rahmen befindet, ist er frei verhandelbar und individuelle Regelungen sind möglich. Man spricht hierbei von Vertragsautonomie. Sind Klauseln jedoch gesetzeswidrig, bleiben sie trotz Unterschrift nichtig. Denn im Mietrecht sind Schutzbestimmungen des Mieters verankert, so genannteunabdingbare Rechte.

Nachfolgend sind die rechtlichen Regelungen zu den wohl häufigsten Streitpunkte zwischen Mieter und Vermieter aufgeführt.

Schönheitsreparaturen

Welche Schönheitsreparaturen Du selber machen darfst und wie Du welche machen musst.
Eine Zwischendecke einziehen? Ist das erlaubt?
So sieht es wirklich mit deiner Renovierungspflicht aus.
Instandhaltung und Kleinreparaturen sollten im Mietvertrag festgelegt werden.