Rechtsschutz

Rechtsschutz ist keine Lizenz zum Streiten

Von einer Rechtsschutzversicherung wurde mir schon mehrfach abgeraten.
Rechtsschutz benötigten vor allem solche Leute, die sich mit dem Nachbarn über Bäume an der Grundstücksgrenze und nervöse Bewegungsmelder kabbeln. Oder solche, die ihre Selfies regelmäßig mit dem Blitzer schießen. In diesen Fällen bringt die RSV tatsächlich nicht viel. Anders sieht es aus, wenn es um Schadenersatz geht. In erster Linie betrifft das Patienten, denen einen falsche Behandlung widerfuhr. Oder diejenigen, die ein mangelhaftes Arzneiprodukt bekommen haben. Bei der Diskussion über gesundheitsgefährdende Implantate musste unlängst Bundesgesundheitsminister Spahn fehlerhafte Kontrollen einräumen. Bis heute fehlt eine bundesweite Statistik für Opfer von Fehlbehandlungen oder fehlerhafter Aufklärung. 2017 wurden von den Krankenkassen mehr als 13.000 Gutachten zu Behandlungsfehlern verfasst. Die Anzahl der vermutlich fehlerhaften Implantate wird pro Jahr auf weit über 10.000 geschätzt. Hinzukommt, dass immer mehr Menschen im Straßenverkehr verletzt werden. 2018 verunglückten 400.000 Personen laut der Bundesanstalt für Straßenwesen.

Thema Schadenersatz

Wessen Gesundheit durch andere geschädigt wird, der hat Anspruch auf Schadensersatz. Das kann im Einzelfall ein schwieriger und langer Prozess werden. Besonders bei Kunstfehlern geht es im Streit um die Ursächlichkeit und die Höhe der Entschädigung. Oft handelt es sich bei den Gegnern um finanzkräftige Haftpflichtversicherer. Dem betroffenen Patienten oder seinen Angehörigen kann dabei schnell die Luft ausgehen. Der bloße Hinweis, dass der Klagende rechtsschutzversichert ist, könnte dabei heilsam auf den Haftpflichtversicherer der Gegnerschaft wirken, so verlautete die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.

Sicherheitshalber könnten Patienten sogar noch kurz vor einer Operation eine Police abschließen, so die Aussage verschiedener Rechtsversicherer. Am besten vor dem Aufklärungsgespräch durch den Operateur. Eines sollten Versicherungsnehmer allerdings wissen: manche Versicherungsanbieter legen bei Kunstfehlerschutz eine Wartezeit von drei Monaten fest.

Das richtige Versicherungsmodell

Empfohlen wird eine umfassende Privat- und Verkehrsrechtsschutzpolice, um alle Bereiche abzusichern, in denen man betroffen sein könnte. Für den schlimmsten Fall kann auch eine Selbstbeteiligung übernommen werden, was die Prämie spürbar senkt. Momentan ist eine Absicherung mit 300 Euro Selbstbeteiligung ab einer Jahresprämie von ca. 150 Euro zu haben. Ohne Selbstbeteiligung besteht auch bei Bagatellstreitigkeiten Rechtsschutz und das kostet pro Jahr mehr als 300 Euro. Aber Vorsicht – streitbare Geister werden dabei schnell in ihre Schranken verwiesen. Nach zwei Rechtstreiten innerhalb eines Jahres darf dem Versicherungsnehmer gekündigt werden.

Ganz ohne Nebenkosten kommt man aber bei der Sache eh nicht raus. Die Anwaltskosten werden nicht gänzlich übernommen. Die Rechtsschutzversicherung steht nur für den Anteil der Beratungs- und Vertretungskosten ein, der im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz genau festgelegt wurde. In der Regel übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten, die für die Verfolgung eines Rechtsanspruchs bzw. zur Abwehr der Klage zusammenkommen. Dazu zählen die eigenen Anwaltskosten, die Gerichtskosten und die entstandenen Kosten der gegnerischen Partei, falls die Verhandlungen zu einem Prozessverlust führen. Hat der Klagende ein individuelles Honorar mit seinem Verteidiger ausgehandelt, muss er die über den Anwaltssatz hinausgehenden Kosten selbst tragen.