scheidung

Voraussetzung

Damit eine Ehe durch das Urteil eines Familiengerichts aufgelöst werden kann, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:

  • Scheitern der Ehe:

Der zuständige Familienrichter muss davon überzeugt sein, dass die Lebensgemeinschaft der Ehepartner nicht mehr besteht und nicht mehr hergestellt wird. Dies wird bei der Einhaltung des Trennungsjahres angenommen.

  • Trennungsjahr:

Das eheliche Zusammenleben muss aufgegeben worden sein. Das heißt: Entweder Sie leben mindestens ein Jahr in getrennten Wohnungen oder Sie leben in der Ehewohnung eine vollkommen Trennung „von Tisch und Bett“. Das bedeutet dann aber zum Beispiel auch, dass ein Partner nicht für den anderen Partner einkaufen darf.

Keine Regel ohne Ausnahme!

In Ausnahmefällen kann eine Scheidung bereits vor der einjährigen Trennungszeit eingereicht und rechtskräftig werden.