taschengeld

Geld für Kinder wird einkommensunabhängig

Seit 2010 ist die Höhe des Kindergeldes gleich geblieben:

• für das 1. und 2. Kind gibt es 184 € monatlich
• für das 3. Kind  190 € monatlich
• für jedes weitere Kind 215 € monatlich

Neu 2012: Für volljährige Kinder muss ab 2012 kein Einkommensnachweis mehr erbracht werden. Das heißt, Kindergeld wird künftig unabhängig von den Einkünften der Eltern gezahlt. Zuvor galt eine jährliche Einkommenshöchstgrenze von 8.004 €.

Anspruch und Dauer des Kindergelds sind vom Gesetzgeber klar definiert.

Die Kinderfreibeträge werden 2012 auf 7008 € pro Jahr angehoben.

Auch die Kinderbetreuungskosten sind seit 2012 nicht mehr an das Einkommen der Eltern gebunden, d.h. alle Eltern können Betreuungskosten bis zum Höchstsatz von der Steuer absetzten.

Wichtige Infos zu den Betreuungskosten im Überblick:

• Voraussetzung: beide Eltern müssen berufstätig sein
• Höchstgrenze: Zweidrittel der Betreuungskosten und bis zu 4000 € Sonderausgaben je Kind
• Altersbegrenzung: gilt für Kinder bis 14 Jahre
• Wechselwirkung: keinen Einfluss auf den Kinderfreibetrag und das Kindergeld
• Betreuungsformen: Tagesmütter, Kindertagesstätten, Au-Pair etc.