Außerordentliche Kosten: Als Sonderbedarf wird ein unregelmäßiger und in seiner Höhe nicht vorab einschätzbarer außerordentlich hoher Bedarf bezeichnet, der aus den normalen, laufenden Unterhaltszahlungen heraus nicht geleistet werden kann.
Dies kann zum Beispiel sein:
- notwendige Arztkosten, die aber von der Krankenkasse nicht erstattet werden,
- Zahnarztkosten,
- Brillenkosten,
- erhöhte Betreuungskosten, wenn die Kindergartenbetreuung zeitlich nicht ausreicht,
- Umzugskosten.
Beispielrechnung
- Vater: 1300€ – 900€ = 400€
- Mutter: 1200€ – 900€ = 300€
- zusammen: 400€ + 300€ = 700€
- Anteil des Vaters: 400€ / 700€ = 0,57
- Anteil der Mutter: 300€ / 700€ = 0,43
- Vater: 350€ x 0,57 = 199,50
- Mutter: 350€ x 0,43 = 150,50 €
Der Vater muss von den Brillenkosten 199,50 € übernehmen und die Mutter 150,50 €.