... oder mit mehr Risiko?

Sonderbedarf

Außerordentliche Kosten: Als Sonderbedarf wird ein unregelmäßiger und in seiner Höhe nicht vorab einschätzbarer außerordentlich hoher Bedarf bezeichnet, der aus den normalen, laufenden Unterhaltszahlungen heraus nicht geleistet werden kann.

Dies kann zum Beispiel sein:

  • notwendige Arztkosten, die aber von der Krankenkasse nicht erstattet werden,
  • Zahnarztkosten,
  • Brillenkosten,
  • erhöhte Betreuungskosten, wenn die Kindergartenbetreuung zeitlich nicht ausreicht,
  • Umzugskosten.
Für den Sonderbedarf sind beide Eltern anteilmäßig im Verhältnis ihrer unterhaltsrelevanten Einkommen (über den Selbstbehalt hinaus) verantwortlich.

Beispielrechnung

Das Kind benötigt eine neue Brille, wobei die Eigenleistung 350€ beträgt. Der Vater hat nach Abzug von Kinder- und Ehegattenunterhalt ein unterhaltsrelevantes Einkommen von 1300€, die Mutter von 1200€. Beiden steht jeweils ein Selbstbehalt von 900€ zu.
Berechnung:
  • Vater: 1300€ – 900€ = 400€
  • Mutter: 1200€ – 900€ = 300€
  • zusammen: 400€ + 300€ = 700€
  • Anteil des Vaters: 400€ / 700€ = 0,57
  • Anteil der Mutter: 300€ / 700€ = 0,43
  • Vater: 350€ x 0,57 = 199,50
  • Mutter: 350€ x 0,43 = 150,50 €

Der Vater muss von den Brillenkosten 199,50 € übernehmen und die Mutter 150,50 €.