unterhalt

(Bar-) Unterhaltspflicht des betreuenden Elternteils

Geld trotz Betreuung: Der betreuende Elternteil erbringt seinen Teil des elterlichen Unterhalts in Naturalform, d.h. durch Betreuung, Erziehung und Ernährung des Kindes.

Barunterhaltspflichtig ist bei minderjährigen Kindern daher nur der nichtbetreuende Elternteil. Jedoch können Ausnahmen von dieser Regelung sein:

  • sehr viel mehr Einkommen des betreuenden Elternteils,
  • Kind hält sich bei beiden Eltern auf,
  • Sonderbedarf.

Auch mit der Volljährigkeit des Kindes wird der betreuende Elternteil barunterhaltspflichtig.