Was kann geregelt werden?
Güterstand:
Unterhaltsanspruch:
Versorgungsausgleich:
Wenn beide Partner die gesetzlichen Regelungen des Versorgungsausgleiches abändern möchten, so muss dies im Ehevertrag vor der Eheschließung oder mindestens ein Jahr vor dem Scheidungsantrag beurkundet werden. Erst dann tritt eine 100%ige Wirksamkeit ein.
Ist der Änderungswunsch aufgrund des Zeitrahmens unwirksam, so bedarf er der Genehmigung des Familiengerichts, welches den Antrag im Hinblick auf einen angemessenen Ausgleich überprüft.