unterhalt

Kinderunterhalt

Unterhaltspflicht beider Eltern

Grundsätzlich schulden Eltern ihren Kindern Unterhalt, solange diese keine eigenen Einkünfte haben, um selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. In der Regel wird dies durch Erziehung, Ernährung, etc. geleistet.

Eine Scheidung der Eltern betrifft das Kind daher auch in finanzieller Hinsicht, da nun nicht mehr beide Eltern für den gewohnten Lebensunterhalt des Kindes sorgen können.Bei minderjährigen Kindern erfolgt daher eine Aufteilung in Naturalunterhalt(Betreuung, Kochen,etc.) und Barunterhalt (Geld). Mit ihrer Volljährigkeit haben Kinder dann nur noch einen Anspruch auf Barunterhalt.Der Naturalunterhalt wird von demjenigen Elternteil erbracht, bei dem das Kind wohnt. Der nichtbetreuende Elternteil ist zum (Bar)-Unterhalt verpflichtet. Umgangssprachlich wird lediglich diese Form allgemein als (Kinder-) Unterhalt bezeichnet.

Die Höhe des zu zahlenden (Bar-) Unterhaltes ist allein von der Einkommenshöhe des unterhaltspflichtigen Partners abhängig. Hierzu wird die Düsseldorfer Tabelle als Richtlinie herangezogen. Das Einkommen des betreuenden Elternteils wird nicht berücksichtigt.