unterhalt

Nachehelicher Unterhalt

Sicherung des gewohnten Lebensstandard. Ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt besteht nur dann, wenn ein Partner zum Zeitpunkt der Scheidung unterhaltsbedürftig ist. Kein Unterhaltsanspruch besteht dagegen, wenn die Bedürftigkeit erst nach der rechtskräftigen Scheidung eingetreten ist.

Diese Bedürftigkeit ist jedoch nicht nur als bloße Sicherung des Lebensunterhaltes zu verstehen, sondern vielmehr beinhaltet sie den Anspruch, den während der Ehe gewohnten Lebensstandard in etwa wiederherzustellen. Man bezeichnet dies als „Lebensstandard-Garantie“.

Es entsteht somit ein Unterhaltsanspruch, wenn der frühere Lebensstandard zum Zeitpunkt der Scheidung nicht durch eigene Einkünfte aufrechterhalten werden kann.

Bestehen keine eigenen Einkünfte aus Erwerbstätigkeit wegen:

  • Betreuung gemeinsamer Kinder (= Betreuungsunterhalt)
  • Alter (= Altersunterhalt)
  • Körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit (Unterhalt wegen Krankheit)
  • Unverschuldeter Erwerbslosigkeit (= Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit)
  • Umschulung, Aus- oder Fortbildung

oder

  • aufgrund eines zu geringen eigenen Einkommens (= Aufstockungsunterhalt),

so schuldet dein Ex-Ehepartner dir aus Gründen der „nachehelichen Verantwortung“, die er mit der Eheschließung eingegangen ist, die finanzielle Sicherung des während der Ehe gelebten Lebensstandards.