unterhalt

Trennungsunterhalt

Beibehalten der ehelichen Lebensverhältnisse

Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht automatisch dann, wenn bei den Eheleuten eine Einkommensdifferenz vorliegt. Eine Verzichtserklärung per Ehevertrag oder notarieller Vereinbarung ist nicht möglich, da diese erst durch eine rechtskräftige Scheidung (also nach der Trennungszeit) wirksam werden kann.

Um die ehelichen Lebens- sowie die Erwerbs- und Vermögensverhältnisse auch während der Trennungszeit aufrecht erhalten zu können, hat der Ehepartner mit dem höheren unterhaltsrelevanten Einkommen während der Zeit der Trennung eine Unterhaltspflicht.

Die Regelung des Trennungsunterhalts muss in einem eigenen Verfahren geregelt werden, zu dem jedoch kein Anwalt nötig ist. Es sei denn, einer der Partner geht darüber in Berufung.

Eine Verwirkung des Anspruches auf Trennungsunterhalt kann durch finanzielle Verschwendung, Unterschiebung eines Kindes, Ehebetrug oder bereits Zusammenleben mit einem neuen Partner eintreten.