unterhalt

Ehegattenunterhalt

Finanzielle Verantwortung über die Ehe hinaus. Der Ehegattenunterhalt ist in zwei Zeitabschnitte und entsprechende Unterhaltsansprüche zu unterteilen:

  • Während der Trennungszeit spricht man von „Trennungsunterhalt“ ,
  • nach der rechtskräftigen Scheidung von „nachehelichem Unterhalt“ .

Beide Ansprüche beruhen auf unterschiedlichen Grundlagen und werden vor Gericht als verschiedene „Tatbestände“ behandelt.

Die Berechnung des Ehegattenunterhaltes erfolgt nicht wie der Kinderunterhalt nach einer tabellarischen Richtlinie, vielmehr wird er individuell auf das zu scheidende Ehepaar und deren Einkommensverhältnisse abgestimmt.