… gehört den Eltern
Kindergeld wird gezahlt für:
- eigene Kinder,
- Adoptiv- und Pflegekinder,
- sowie Stiefkinder und Enkel, die im eigenen Haushalt mit leben.
Die Höhe des monatlichen Kindergeldes beträgt seit 2009:
- für das 1. – 2. Kind je 184 €
- für das 3. Kind 190 €
- für jedes weitere Kind je 215 €
Mit der Trennung der Eltern erhält das Kindergeld derjenige Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt. Dem anderen Elternteil wird die Hälfte des Kindergeldes (82 €) auf den zu zahlenden (Bar-) Unterhalt angerechnet, d.h. die Beträge der Düsseldorfer Tabelle müssen bei Inanspruchnahme des Kindergeldes um 82 € gemindert werden.