... oder mit mehr Risiko?

Berechnung nach der Düsseldorfer Tabelle

Wie viel Unterhalt erhält das Kind?

Zur Berechnung des Kinderunterhaltes wird folgendes einbezogen:

  • Unterhaltsbedarf in Abhängigkeit vom Alter und Ausbildungsstand des Kindes (Düsseldorfer Tabelle),
  • eigene Einkünfte des Kindes.

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie zur Berechnung des Kinder- und Ehegattenunterhaltes. Sie beinhaltet eine tabellarische Auflistung, wie viel Unterhalt bei welcher Einkommenshöhe an ein Kind welchen Alters gezahlt werden muss. Weiterhin sind Regeln zur Berechnung des Ehegatten- und Kinderunterhaltes aufgeführt.

Grundlage ist hierbei die Annahme einer Unterhaltspflicht gegenüber drei Personen:
ein Ex- Ehepartner und zwei Kinder. Bei einer höheren oder geringeren Kinderanzahl sind Ab- oder Zuschläge durch die Einstufung in eine andere Einkommensgruppe möglich.
Die Düsseldorfer Tabelle wird alle zwei Jahre an die Einkommensverhältnisse in Deutschland angepasst. Sie wird in allen deutschen Familiengerichten angewendet, wobei jedes Oberlandesgericht über weitere Unterhaltsrichtlinien verfügt, die sich aber nur geringfügig unterscheiden.
Hallo Frau Tipp:
In der ersten Tabelle müssen den Unterhaltsbeträgen jeweils 82€ abgezogen werden. Dies ist der halbe Betrag des Kindergeldes, der auch dem Unterhaltspflichtigen zusteht, wenn es statt dem Kinderfreibetrag in Anspruch genommen wird. Einfacher geht es aber, wenn du dir die letzte Tabelle anschaust.