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Gesundheitsfond

2009 wurde ein allgemeiner Krankenkassenbeitrag festgelegt, den jeder gesetzlich Versicherte, egal bei welcher Krankenkasse er versichert ist, zu zahlen hat.

Die einkommensabhängigen Krankenkassenbeiträge und Steuern aller gesetzlichen Krankenversicherungen kommen nun in einen gemeinsamen „Topf“ – den Gesundheitsfonds. Aus diesem „Topf“ erhalten ab jetzt die Krankenkassen einen pauschalen Betrag für „ihren“ Versicherten, dessen Höhe sich nach dem Alter und Geschlecht richtet und auch die Erkrankungen des jeweilig Versicherten berücksichtigt. Dies bezeichnet man als Risikostrukturausgleich.

Ziel ist es, die Ausgabensumme aller Krankenkassen durch den Gesundheitsfond 100%ig zu decken.

Seit dem 1.1.2011 liegt der Beitragssatz bei 15,5 %. Davon entfallen 8,2 % auf den Arbeitnehmer. Experten gehen davon aus, dass der Einheitsbetrag vorerst stabil bleiben wird. Beitragserhöhungen und Zusatzbeiträge sind in unmittelbarer Zukunft nicht zu erwarten. Im Gegenteil erwartet wird sogar ein leichtes Plus, das heißt, die Einnahmen aus dem Gesundheitsfond übersteigen die Ausgaben der Krankenkassen. Für 2012 werden die Einnahmen auf 185,7 Mrd. Euro geschätzt.
Dennoch ist es jeder Krankenkasse selbst überlassen, ob sie Zusatzbeträge erheben möchte. Die Zusatzbeträge variieren von Kasse zu Kasse. 2012 gibt es zahlreiche Krankenkassen, die keinen Zusatzbetrag erheben.