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Gesetzlich oder privat – das Krankenversicherungssystem in Deutschland

Privatversicherte werden oft beneidet. Kürzere Wartezeiten, Chefarztbehandlung und Einzelzimmer im Krankenhaus – darüber können sich Privatversicherte freuen. Aber eine Privatversicherung ist nicht in jedem Fall die beste Versicherung. Verwaltungsaufwand, Vorkasse sowie Leistungs- und Beitragsflexibilität können nachteilig sein.

Wer kann sich privat versichern?

In Deutschland gibt es zwei Möglichkeiten der Krankenversicherung: die gesetzliche und die private. Über 90 Prozent der Bevölkerung sind in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Das liegt zum einen daran, dass nicht jeder das Recht hat, sich privat zu versichern und zum anderen wählt nicht jeder, der sich für eine private Krankenkasse entscheiden könnte, auch diese Versicherungsform. Grundsätzlich gilt: Nur Beamte, Freiberufler, Selbstständige und Arbeitnehmer, die eine bestimmte Einkommensgrenze überschreiten, können sich privat versichern. Seit 2012 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 50.850 Euro. Arbeitnehmer müssen mindestens über ein Jahr lang über dieses Bruttoeinkommen verfügen.

Die wichtigsten Unterschiede

Die gesetzliche und die private Krankenkasse unterscheiden sich in verschiedenen Punkten angefangen beim Eintritt in die Krankenkasse. Bei einer privaten Versicherung werden potentielle Versicherungsnehmer auf ihren Gesundheitszustand hin geprüft. Vorerkrankungen oder ein schlechter Gesundheitszustand können zu Risikozuschlägen führen. Denn der Beitrag richtet sich nach Gesundheitszustand, Alter, Geschlecht sowie den vereinbarten Leistungen. Diese können je nach Tarif variieren. Dies ist bei der gesetzlichen Krankenversicherung anders. Für alle Versicherten gilt ein einheitlicher Versicherungsschutz, das heißt jeder hat Anspruch auf die gleichen Leistungen, und auch die Prüfung des Gesundheitszustandes entfällt. Die Leistungen können allerdings auch von der Politik gekürzt und modifiziert werden. Paradebeispiel ist hier die Einführung der Praxisgebühr. Der monatliche Beitrag ist einkommensabhängig, das heißt, wer weniger verdient, zahlt auch weniger.
Ein weiterer grundlegender Unterschied besteht in dem Bezahlungsprinzip. Während bei der Krankenkasse das Kostenerstattungsprinzip gilt, funktioniert die gesetzliche Versicherung über das Sachleistungsprinzip. Das heißt, ein gesetzlich Versicherter bekommt keine Arztrechnung zu Gesicht, denn Ärzte rechnen direkt mit der Krankenkasse ab. Bei Privatversicherten ist das anders. Sie bekommen die Arztrechnungen zugeschickt und müssen diese auch erst einmal bezahlen. Danach müssen die Rechnungen bei der Krankenkasse – für Beamte zusätzlich noch bei der Beihilfe – eingereicht werden. Anschließend werden die Kosten zu bestimmten Anteilen rückerstattet.

Private Krankenkasse – Segen oder Fluch?

Während die private Krankenkasse für Beamte profitabel ist, müssen Selbstständige und Freiberufler gut überlegen, ob sich eine private Krankenversicherung lohnt. Ein unbeständiges Einkommen ist immer ein Risiko und einmal vereinbarte Beitragssätze müssen gezahlt werden. Auch für Menschen mit Vorerkrankungen und schlechterem Gesundheitszustand sind private Krankenkassen keine gute Wahl.