grundausstattung

Private Handwerks- und Dienstleistungskosten

Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Gartenarbeit, Putzen oder Bügeln rechnet der Staat auf die Einkommenssteuer an. Ebenso können Handwerkerleistungen geltend gemacht werden.

An den absetzbaren Kosten ändert sich 2012 nichts. Aktuell gelten die Regelungen von 2009:

Bei Handwerkerleistungen können bis zu 20% von maximal 6000 € Arbeitskosten steuerlich geltend gemacht werden. Somit kannst du bis zu 1200 € (+ von 600 € zu 2008) in deiner Steuerklärung angeben, für Dienstleistungen im Haus sogar bis zu 4000 €.

In Zukunft erwarten Experten eine Kürzung der Steuervorteile, aber für 2012 bleibt alles beim Alten.

Damit du eine Rechnung erfolgreich absetzen kannst, solltest du auf folgende Punkte achten:

• nur die Arbeits- nicht die Materialkosten können abgesetzt werden
• die Lohnkosten müssen explizit auf der Rechnung aufgeführt sein
• die Rechnung muss eine ausgewiesene Mehrwertsteuer enthalten
• der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Handwerkbetriebs überweisen worden sein
• mit der Einkommenssteuer muss ein Rechnungsbeleg eingereicht werden