pflegezeitgesetz

Pflegeurlaub

Bis zu 10 Tage Arbeitsfreistellung

In einer akut aufgetretenen Pflegesituation eines nahen Angehörigen hast du als Arbeitnehmer den Anspruch auf bis zu 10 Tagen Arbeitsfreistellung, um eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen.

Hierzu bedarf es nicht der Zustimmung des Arbeitgebers. Du bist jedoch zur Information der pflegebedingten Arbeitsverhinderung und der voraussichtlichen Dauer an den Arbeitgeber verpflichtet.

Eine eigenständige Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers ist nicht normiert, lediglich mit einem Verweis auf bestehende anderweitige gesetzliche, tarifliche, betriebliche oder individualvertragliche Regelungen vermerkt. Wenn du keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hast, kannst du auch keine staatlichen Lohnersatzleistungen einfordern.