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Alter der Kinder

Unterschiedliche Arten des Anspruches: Der Kinderunterhalt ist nicht nur an das Lebensjahr des Kindes gebunden, sondern auch an dessen Lebenssituation. Ein Anspruch besteht bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Kind eigene Einkünfte erwirtschaftet. In der Regel ist dies nach Abschluss der Berufsausbildung oder des Studiums.

Die Form des Unterhaltsanspruches ist somit abhängig von Lebensjahr und Lebenssituation des Kindes.

  • Anspruch auf Natural- und Barunterhalt haben minderjährige Kinder bis zum Alter von 18 Jahren.
  • Anspruch auf Barunterhalt in Abhängigkeit des elterlichen Einkommens, für den beiden Eltern anteilsmäßig verantwortlich sind, haben „privilegierte Volljährige“ zwischen 18 und 21 Jahren, die während der Schul- oder Berufsausbildung noch im Haushalt eines Elternteils leben.
  • Anspruch auf pauschalen Barunterhalt, für den beide Eltern anteilsmäßig verantwortlich sind, haben Studenten, volljährige (unverheiratete) Kinder mit eigenem Hausstand, aber ohne eigenen Lebensunterhalt sowie Volljährige, die älter als 21 Jahre sind und noch im Haushalt eines Elternteils leben.