Durch die Änderung des Altersrentengesetzes wird seit 2005 bei allen Altersrenten nicht mehr der Ertragsanteil versteuert sondern ein Besteuerungsanteil, welcher vom Jahr des Rentenbeginns abhängig ist.
Es erhalten alle Bestandsrenten, also die, die vor 2005 in Kraft traten, sowie die Renten beginnend im Jahr 2005 einheitlich einen Besteuerungsanteil von 50%. In jedem darauf folgendem Jahr des Rentenbeginns erhöht sich der steuerpflichtige Anteil um 2% und ab 2021 jährlich um 1%. Gehst Du im Jahr 2040 in Rente, muss diese zu 100% versteuert werden.
Rentenbeginn Besteuerungsanteil
- vor 2005 50%
- 2005 50%
- 2008 56%
- 2010 60%
- 2015 70%
- 2020 80%
- 2025 85%
- 2030 90%
- 2035 95%
- 2040 100%
Somit wird der zu versteuernde Anteil und zugleich der steuerfreie Anteil deiner Rente durch den Jahrgang deines Rentenbeginns bestimmt und betragsmäßig für die gesamte Laufzeit des Rentenbezuges festgeschrieben.