rente

Basisinformationen

Rentenanspruch:

Einen Anspruch auf die gesetzliche Rente hat jeder, der mindestens 5 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt hat.

Rentenalter:

„Die volle Rente gibt es erst mit 67“ – das gilt für alle, die nach 1964 geboren sind. Bist Du älter, so gilt für dich eine Übergangsregelung. Nur diejenigen, die vor 1947 geboren wurden, kommen in den Genuss der Rente mit 65.

Rentenbescheid:

Ab dem 27. Lebensjahr erhalten alle Personen, die in die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge einzahlen, eine jährliche Information über die erworbenen Rentenanwart-schaften.

Aufgeführt sind:

  • Betrag der Erwerbsunfähigkeitsrente
  • Stand der aktuellen Rentenanwartschaft
  • der zu erwartende Stand der Rentenanwartschaft zum Renteneintritt.

Rentenbesteuerung:

Die Besteuerung der Renten hat sich seit 2005 verändert. War sie bisher vom Alter des In-Rente-Gehenden abhängig, so ist es jetzt die Jahreszahl des Rentenbeginns. Bei einem Rentenstart 2005, werden nur 50% der Rente versteuert – jedes nachfolgende Jahr sind es 2 % mehr, ab 2021 dann 1%, bis im Jahr 2040 die volle Rente versteuert werden muss.

Durch den bestehenden Steuerfreibetrag (2009: 7.972 €,) sind derzeit aber die meisten Rentner von Steuerabgaben verschont. Doch wird sich das für die Rentner der Zukunft bald ändern.

Beiträge bei Arbeitslosigkeit:

In Zeiten von Arbeitslosigkeit werden Rentenbeiträge von der Agentur für Arbeit bezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem Arbeitslosengeld.

Beiträge während der Elternzeit:

Für die Erziehungszeit der eigenen Kinder werden dem „erziehenden“ Elternteil pro Kind je drei Entgeltpunkte gut geschrieben. Das entspricht drei Jahre Arbeit mit einem Jahresbruttoeinkommen von rund 30.879,-€ (2009). Übe während der Erziehung deines Kindes (bis Vollendung 10 Lebensjahr) einen rentenversicherungspflichtigen Beruf aus, so erhöhen sich die Entgeltpunkte je nach Einkommen.