mietverhaeltnis

Steuermindernde Abzüge

Vom Besteuerungsanteil werden für jeden Rentner folgende jährlichen Ausgaben abgezogen:

  • Beiträge zur Pflegeversicherung (1,95%)
  • halber Beiträge zur Krankenversicherung (2009: 14,9%)
  • Werbungskosten- Pauschbetrag (102 €)
  • Sonderausgaben- Pauschbetrag (36€)

Die Differenz stellt dann das zu versteuernde Einkommen des Rentners dar. Steuerpflichtig wird aber davon nur der Betrag, der über dem aktuellen Grundfreibetrag liegt. Dieser beträgt im Jahr 2009 7.834,-€. Teilweise wird auch ein Freibetrag von 7.972€, welcher bereits die Pauschbeträge enthält.

Ob und wie hoch deine tatsächliche Steuerpflicht aus Rentenerträgen ist, wird also wie folgt berechnet:

  • Jahresaltersrente 
  • abzüglich  dauerhaft steuerfreier Anteil
  • abzüglich Ausgaben zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • abzüglich Werbungskosten – Pauschbetrag
  • abzüglich Sonderausgabenpauschbetrag

= zu versteuerndes Einkommen

  • Zu versteuerndes Einkommen
  • abzüglich aktueller Grundfreibetrag

= tatsächlich zu versteuernder Betrag

Anhand einer Beispielrechnung möchten wir dir die tatsächliche Rentenbesteuerung verdeutlichen.

Erhältst Du eine Betriebsrente oder hast neben deiner Rente ein zusätzliches Einkommen, so sind noch weitere Versorgungsbeträge anrechenbar:

  • Versorgungsfreibetrag auf Betriebsrenten und Pensionen
  • Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag auf Betriebsrenten und Pensionen,
  • Altersentlastungsbetrag, wenn Sie nach dem 64. Lebensjahr noch Arbeitslohn beziehen
  • Kosten für Ärzte, Medikamente etc, die über der Belastungsgrenze liegen, welche je nach Jahreseinkommen ca.4-6% beträgt