Viele Faktoren haben Einfluss
Die Hinterbliebenenrente wird aus der erzielten Rentenanwartschaft des Verstorbenen berechnet.
Dabei haben verschiedene Faktoren einen Einfluss auf deren Höhe:
- eigenes Einkommen des Hinterbliebenen mindert die Rente
- Rentenabschlag von 0,3% für jeden Monat, den der Verstorbene vor Vollendung des 65.Lebensjahres verschieden ist
- Zurechnungszeiten bei Tod vor Vollendung des 62. Lebensjahres
Hat der Verstorbene bereits eine Altersrente erhalten, so wird bei der Berechnung der prozentuale Besteuerungsanteil des verstorbenen Partners beibehalten.