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Witwer-/ Witwenrente

Zwei Rentenformen

Kleine Witwenrente:

Die kleine Witwenrente beträgt 25% der Vollrente des versicherten Verstorbenen und ist auf zwei Jahre befristet. Sie wird gezahlt, wenn der hinterbliebene Ehepartner noch nicht das 45. Lebensjahr erreicht hat und auch keine minderjährigen Kinder im Haushalt leben.

  • „Altes Recht“: keine Befristung auf zwei Jahre

Große Witwenrente:

Die große Witwenrente beträgt 55 % der Vollrente des versicherten Verstorbenen und wird lebenslang gezahlt. Für im Haushalt lebende minderjährige Kinder kann ein Zuschlag zur Kindererziehung beantragt werden.

  • „Altes Recht“: 60% der Vollrente des versicherten Verstorbenen

Anspruch auf die Große Witwenrente besteht, wenn der Hinterbliebene:

  • das 45. Lebensjahr vollendet hat oder
  • berufs- bzw. erwerbsunfähig ist oder
  • minderjährige Kinder im Haushalt leben