... oder mit mehr Risiko?

Beispielrechnungen

Schritt für Schritt

Beispielrechnung 1:  Beide Partner sind berufstätig.

Das unterhaltsrelevantes Einkommen des Mannes beträgt 2100 € monatlich, das der Frau 1400 € monatlich. Beide haben keine Einkünfte aus Kapitalanlagen oder Vermietung.

Rechnung:

  • 2100€ x 1/7= 300€ (Erwerbstätigenbonus Mann)
  • 1400€ x 1/7= 200€ (Erwerbstätigenbonus Frau)
  • 2100€- 300€ = 1800€
  • 1400€-200€ = 1200€
  • 1800€ – 1200€ = 600€
  • 600€ / 2          = 300€

Kurz:

  • 2100€ – 1400€ = 700€
  • 700€ x 3/7 = 300€

Der Mann hat einen Ehegattenunterhalt von 300 € zu zahlen.

Beispielrechnung 2: Nur ein Partner ist berufstätig.

Das unterhaltsrelevante Einkommen der berufstätigen Frau beträgt 1400€, das des Mannes 700€ . Es bestehen bei beiden keine weiteren Einkünfte aus Kapitalanlagen oder Vermietung.

Rechnung:

  • 1400€  x 1/7   = 200€  (Erwerbstätigenbonus)
  • 1400€ – 200€ = 1200€
  • 1200€ – 700€ = 500€
  • 500€   /  2     = 250€

Die Frau hat eine Unterhaltspflicht von 250 € gegenüber ihrem Exmann.

Beispielrechnung 3: Nur ein Partner ist erwerbstätig und hat neben seinem Erwerbseinkommen auch andere Einkünfte.

Das unterhaltsrelevante Einkommen der Frau beträgt 500 €. Der Mann hat ein unterhaltsrelevantes Einkommen von 2300 €, wobei 200 € Mietersparnis sind, die er durch das Wohnen in der gemeinsamen Wohnung hat (fiktive Einkünfte).
Rechnung:

  • 2300€ – 200€ = 2100€ (unterhaltsrelevantes Erwerbseinkommen)
  • 2100€ / 1/7   = 300€   (Erwerbstätigenbonus)
  • 2300€ – 300€ = 2000€ (neu berechnetes unterhaltsrelevantes Einkommen)
  • 2000€ – 500€ = 1500€
  • 1500€ /  2     = 750€

Der Mann hat 750 € monatlich an seine Exfrau als Ehegattenunterhalt zu zahlen.