unterhalt

Unterhaltsrelevantes Einkommen

Die Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens wird bei beiden Partnern wie folgt vorgenommen:
  •    tatsächliche Einkünfte
  • + fiktive Einkünfte
  • + theorethische Einkünfte
  • –  anrechnungsfreie Anteile
  • –  monatliche Aufwendungen

= unterhaltsrelevantes Einkommen