Es gibt zwei Fomen, wie der Versorgungsausgleich umgesetzt werden kann:
- öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich
Die Umverteilung der Rentenanwartschaften – Gutschrift & Abzug von rentenpflichtigen Zeiten – findet direkt beim Versicherungsträger statt.
- schuldrechtlicher Versorgungsausgleich
Der Partner mit der höheren Rentenanwartschaft zahlt den Differenzbetrag als monatliche Auszahlung an den Ex- Partner. Dies tritt aber erst bei der Rentenauszahlung in Kraft und wenn der zahlungspflichtige Partner selbst eine Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrente oder das 65. Lebensjahr erreicht hat.