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Das wichtigste auf einen Blick

Außer Selbständige, Rentner und freie Mitarbeiter hat jeder Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Auszubildende einen Anspruch auf Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen. Teilzeitbeschäftigte erhalten diese häufig entsprechend anteilig. Wer neu in einen Job einsteigt, erhält sie oft erst nach der Ablauf der vereinbarten Probezeit.

Um die Leistungen zu erhalten, wird der Abschluss eines speziellen VL-Sparplanes vorausgesetzt. Dies kann sein:

  • Banksparplan
  • Bausparvertrag
  • Aktienfondssparplan
  • Tilgung eines Baukredites

Der Arbeitgeber erhält die Durchschrift des VL-Sparplanes und zahlt daraufhin die im Tarifvertrag geregelte monatliche Sparrate direkt ein. Einige VL-Sparpläne haben Mindestanlagesummen von bis zu 40 € monatlich. Sollte dein Chef weniger zahlen, so musst Du den anteiligen Rest aus eigener Tasche hinzuzahlen.

Ein Sparvertrag ist für sechs Jahre mit einer anschließenden Einjahres-Sperrfrist festgelegt. Erst danach kannst Du über dein angespartes Geld verfügen oder einen neuen VL-Sparvertrag beantragen.

Die VL-Formen Aktienfonds, Bausparvertrag sowie Tilgung eines Bausparkredites werden vom Staat mit der so genannten Arbeitnehmersparzulage zusätzlich gefördert. Bedingung hierfür ist ein steuerpflichtiges Einkommen pro Jahr von bis zu 20.000 € (2009) für Ledige bzw. 40.000 € (2009) für ein Ehepaar während der siebenjährigen Laufzeit des VL-Sparplanes.

Bei Aktienfondssparplänen erhältst Du dann 18% auf die Einzahlungen (jährlich maximal 80 €(2009). Als Bausparer zahlt dir der Staat jährlich 9% auf deine Einzahlungen und weiterhin eine Wohnungsbauprämie von 8,8% auf diese (maximal 45 €). Anspruch auf eine Wohnungsbauprämie hast Du nur bei einem Einkommen unter 25.600 €.

Das Finanzamt zahlt die gesamte Fördersumme erst nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist in deinen Vertrag ein.

Während der Antrag zur staatlichen Förderung jährlich mit der Steuererklärung (Anlage N) gestellt werden muss, wird die Wohnungsbauprämie über die jeweilige Bausparkasse beantragt.