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Vermögenswirksame Leistungen

Nur jeder zweite Arbeitnehmer in Deutschland nutzt das monatliche   Extra-Geld vom Chef. Der Staat gibt mit seiner so genannten Arbeitnehmer-Sparzulage auch noch ein paar Euro dazu. Also warum entgehen lassen?!

Vermögenswirksame Leistungen  – kurz VL – sind tarifvertraglich oder per Arbeitsvertrag geregelt und werden direkt vom Arbeitgeber auf das von dir benannte Anlagekonto überwiesen. Eventuell musst oder kannst Du einen gewissen Betrag selbst hinzuzahlen. Als Bestandteil deines Lohns/Gehalts sind die Vermögenswirksamen Leistungen steuer- und sozialabgabepflichtig.