pendlerpauschale hallo frau

Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale ermöglicht Berufstätigen, ihre Fahrtkosten in der Steuererklärung geltend zu machen.

Seit 2009 freuen sich Berufspendler wieder über die alte Pendlerpauschale. Konnte man 2007 kurzzeitig nur den Berufsweg ab einer Länge von 21 Kilometer absetzten, gibt es seit dem 18.03.2009 wieder Geld ab dem ersten Kilometer.

Die Pendlerpauschale gilt

• ab dem ersten Kilometer
• für jedes Verkehrsmittel
• für eine Strecke

30 Cent pro Kilometer können Berufstätige von der Steuer absetzen. Allerdings gibt es eine  Obergrenze. Maximal 4.500 € gewährt der Staat.

Neu 2012:  Die Berechnung der Pendlerpauschale wird vereinfacht. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt, musste bisher immer sämtliche Belege sammeln und einreichen. Die aufwendige Nachweispflicht entfällt nun. Nur noch in Ausnahmefällen muss jeder Tag einzeln belegt werden.