gut durchdacht ins babyglück

Elternzeit und Elterngeld

Wer kann Elternzeit beantragen? In erster Linie können Mütter und Väter Elternzeit für ihren Nachwuchs beantragen. Maximal drei Jahre können ein Partner oder anteilig auch beide eine berufliche Auszeit nehmen.

Aber auch Großeltern oder Verwandte können unter Umständen Anspruch auf Elternzeit haben. Der Anspruch ist allerdings an bestimmte Bedingungen gekoppelt.

Großeltern haben ein Recht auf die Elternzeit, wenn:

• ein Elternteil minderjährig ist oder als Volljährige noch in der schulischen bzw. beruflichen Ausbildung steht
• Großeltern und Enkel in einem gemeinsamen Haushalt leben
• Mutter oder Vater in dieser Zeit keine eigene Elternzeit beanspruchen

Verwandte dürfen Elternzeit nehmen, wenn:

• ein Elternteil schwer krank oder behindert ist
• ein Elternteil verstorben ist

Auch für Pflegeeltern gilt das Elternzeitgesetz. Das Elterngeld wird jedoch nur den Eltern gezahlt!

Wem steht Elterngeld zu?

Das Elterngeld soll frisch gebackene Eltern in der Anfangszeit unterstützen und ist für all diejenigen gedacht, die sich aus einem Fulltime-Job zurückziehen.

Folgende Bedingungen müssen Eltern erfüllen, um den staatlichen Zuschuss in Anspruch nehmen zu können:

• Betreuung des Kindes
• Maximale Erwerbstätigkeit von 30 Stunden pro Woche
• Kinder müssen im eigenen Haushalt leben
• Wohnsitz in Deutschland

Höhe und Dauer des Elterngelds

Seit 2009 wird das Elterngeld erst ab einer Elternzeitdauer von mindestens je zwei Monaten für Vater und Mutter gezahlt. Insgesamt steht Eltern 14 Monate lang die finanzielle Unterstützung zu, allerdings kann ein Elternteil nur 12 Monate lang das Geld beziehen. Die übrigen zwei Monate verfallen auf den Parnter. Ausnahme sind Alleinerziehende, die die vollen 14 Monate Anspruch auf das Elterngeld erheben können.

Das Elterngeld richtet sich in der Höhe nach dem Nettogehalt und entspricht 67 % des wegfallenden Nettoeinkommens.
Dabei soll ein flexibel gehandelter Elterngeldantrag den Eltern ermöglichen, die Bezugsdauer sowie die Aufteilung der Elterngeldmonate auch im Nachhinein ohne die Angabe von Gründen umstellen zu können.

Übersteigt das elterliche zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt 500.000€, besteht kein Anspruch auf Elterngeld.

Mehr zu Regelungen der Elternzeit und des Elterngeldes findest du in der Rubrik Berufswelt.

Ausführliche Informationen zum Thema Elterngeld und Elternzeit bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.