für alle fälle

Für alle Fälle – der Verbandkasten sollte an Bord sein!

Die einen sagen übrigens Verbandskasten – die anderen meinen es muss Verbandkasten heißen – egal, Hauptsache ihr habt ihn im Auto.
Das ist erstens Pflicht nach Paragraph 35h StVZO, der besagt, dass in PKW ein Verbandkasten mitzuführen ist und dieser muss der DIN 13164 entsprechen. Aus dem Gesetz heraus gibt es keinen Hinweis für ein Verfallsdatum – trotzdem solltet Ihr mal nachschauen wie alt euer Verbandkasten ist.

Erstens seid ihr dann wirklich auf Nummer sicher unterwegs, wenn das Verfallsdatum nachgefragt wird und zweitens was nützen euch im Ernstfall Pflaster wenn sie nicht mehr kleben, Scheren, die nicht auffindbar sind, sterile Wunderverpackungen, die nicht mehr steril ist. Bei manchen Produkten gibt es einfach sinnvolle Verfallsdaten. Ihr könnte es ja auch so machen, dass ihr den Verbandkasten austauscht und den Inhalt des alten in eure Hausapotheke überführt – sofern noch zu gebrauchen.

Stellt euch mal vor – ihr seid in einen Unfall verwickelt und euch kann nicht geholfen werden, entweder weil der Verbandkasten unauffindbar ist – das solltet ihr übrigens auch mal checken , wo liegt er denn überhaupt? oder weil wesentliche Teile fehlen.

Ein neuer Verbandkasten kostet nicht die Welt und wenn die DIN 13164 angegeben ist, könnt ihr auch ungeprüft kaufen – dann hat er alle vorgeschriebenen Bestandteile. Wenn ihr oft mit Kindern unterwegs seid, dann macht es sicher zusätzlich noch Sinn Pflaster und ein Wundspray zu ergänzen.