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Garantieverlust in Nicht-Händlerwerkstatt?

Nicht mehr!

Viele Autofahrer sind unsicher, wenn es um Garantie- oder Gewährleistungsansprüche Ihres neu erworbenen Fahrzeuges geht. Zunächst einmal müssen diese beiden Begriffe jedoch voneinander abgegrenzt werden:

Die Garantie…

GTUE Pruefer 01ist eine freiwillige Leistung und zusätzliche Dienstleistung des Fahrzeugherstellers, innerhalb eines festgelegten Zeitraumes die Kosten für eine notwendige Reparatur hinsichtlich der Funktionstüchtigkeit des Fahrzeuges zu übernehmen. Die Garantiezusage kann vom Hersteller in einer individuellen Form, also an bestimmte Bedingungen gebunden, abgegeben werden.

Die Gewährleistung…

ist gesetzlich vorgeschrieben und birgt Haftungsansprüche, wenn vom Verkäufer eine mangelhafte Ware geliefert wurde. Sie besteht für jedes neue Auto zwei Jahre lang ab Lieferung. Innerhalb der ersten 6 Monate liegt die Beweislast beim Verkäufer, danach entsteht die Beweisumkehr, indem dann der Käufer nachweisen muss, dass der Schaden am Fahrzeug bereits beim Verkauf bestand.

Doch wie sieht es aus, wenn man die Reparatur nicht in der Händlerwerkstatt, sondern in einer freien Werkstatt des Vertrauens durchführen lässt?

Nach Auffassung der EU- Kommission dürfen „Wartungs- und Reparaturarbeiten fabrikatsfremder Werkstätten nicht zum Anlass [genommen werden], Garantieleistungen zu verweigern „. GVO 1400/2002

„Dies ist eine große Unterstützung der freien Werkstätten“, betont Patrick Mischok von Auto-Mischok-Team aus Gütersloh. So kann nun jeder Autobesitzer selbst entscheiden, in welcher fachkundigen Kfz- Werkstatt er die Inspektion oder Reparatur durchführen lässt, ohne befürchten zu müssen, den Garantieanspruch zu verlieren.

Da die Freiwilligkeit der Garantiezusage des Herstellers jedoch an bestimmte Bedingungen gebunden ist, müssen die Inspektions- oder Reparaturarbeiten nach der Herstellervorschrift durchgeführt werden.  Weitere Informationen zur Hauptuntersuchung