Irrglauben Stvo

Smartphone, barfuß, rechts überholen?

Erlaubt oder doch verboten? Irrglauben der Straßenverkehrsordnung

Viele wissen bereits, dass Telefonieren nur über die Freisprecheinrichtung erlaubt ist. Doch darf ich den Anruf über mein Handy annehmen oder gar eine Nummer wählen? Es gibt in Deutschland strenge Vorschriften zur Nutzung des Smartphones am Steuer. Fakt ist, dass das Handy bei laufendem Motor nicht benutzt werden darf! Weder als Bedienung des Navigationsgerätes noch um einen Anruf entgegen zu nehmen. Ausnahme: Es existiert eine Handyhalterung. In diesem Fall darf das Handy als Hilfe der Navigation oder zum Entgegennehmen eines Anrufes bedient werden. Beachte: Ein Bußgeld in Höhe von 100€ kann trotz Handyhalterung anfallen, wenn permanent auf dem Telefon Bildschirm herumgetippt wird. Auch kann es bei einem Unfall in Verbindung mit dem Handy dazu führen, dass der Versicherungsschutz wegfällt.

Parkscheinautomat defekt: Ohne Parkschein parken? Den nächsten Automaten aufsuchen?

„Dieser Automat ist vorübergehend außer Betrieb“. Sehr ärgerlich, wenn man sich in einer stressigen Situation befindet und schnell weiter muss. Was also tun? Rechtlich gesehen muss nur zum nächsten Automaten gegangen werden, wenn einer in Sichtweite vorhanden ist. Befindet sich in ihrem Blickfeld kein weiterer Automat, wird kein Knöllchen anfallen, insofern eine Parkscheibe sichtbar für Kontrolleure, hinter der Windschutzscheibe liegt. Selbstverständlich gilt auch für die Nutzung der Parkscheibe die Regel, dass die Höchstparkdauer nicht überschritten werden darf. Hinweis: Ist es gerade 13.07 Uhr, darf die Parkuhr auf 13.30 vorgestellt werden. Dies gilt für jede angebrochene halbe Stunde.

Schuhwerk: Barfuß? High Heels? Flip-Flops?

Überall hört man von dem Gerücht, dass das Fahren mit offenen Schuhen verboten sei. Doch stimmt das wirklich?
Erkundigt man sich bei der Straßenverkehrsordnung stellt man fest, dass es keine klaren Regeln zur Benutzung des Schuhwerkes gibt. Gesetzlich vorgeschrieben ist jedoch, dass der Fahrer vernünftig bremsen können muss, um die Kontrolle des Fahrzeuges zu gewährleisten. Wird eine Unfallursache auf das Schuhwerk zurückgeführt, können rechtliche Folgen, wie zum Beispiel ein Bußgeld auf Grund von einer Ordnungswidrigkeit, entstehen. Demnach ist es nicht verboten barfuß, mit High Heels oder Flip-Flops hinter dem Steuer zu sitzen.

Temporäres Halteverbot während Abwesenheit: Schuldig? Unschuldig?

Du befindest dich gerade im Urlaub, bist verreist und ein temporäres Halteverbotsschild wird direkt neben deinem Auto platziert? Keine Sorge, du musst deinen Urlaub nicht direkt absagen!
Es gilt die Regel, dass du 72 Stunden bevor das Halteverbotsschild aufgestellt wird, darüber informiert werden musst und dein Auto sonst nicht abgeschleppt werden darf. In dieser Zeit müsstest Du dich dann um jemanden kümmern, der dein Auto wegsetzt oder es zumindest erst einmal im Auge behält. Findest Du niemanden, der dein Auto wegsetzen könnte, müssen alle anfallenden Kosten übernommen werden, wenn Dein Auto abgeschleppt wird.

Überholen: Rechts? Links?

Dass das Rechtsfahrgebot gilt und man grundsätzlich Außerorts links überholt, ist (den meisten) bekannt. Von folgenden Ausnahmen wissen jedoch nur wenige: Bei Stau, stockendem Verkehr und Kolonnen gilt, man darf mit max. 20km/h schneller als die zu Überholenden Fahrzeuge rechts überholen. Innerorts gilt wie bekannt, dass man sowohl rechts als auch links überholen darf, insofern mindestens zwei Spuren vorhanden sind. Die einzigen Fahrzeuge, die unter Überholverbot stehen sind Fahrzeuge, die ein Gewicht von 3,5 Tonnen überschreiten. Diese dürfen sich nur zum Abbiegen in die linke Spur einordnen.

Hallo Frau wünscht dir allzeit gute Fahrt!