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Arbeitszeiten und Pausenregelung

Immer mehr Arbeitnehmer klagen über Stress während der Arbeit – Burn-out wurde sogar schon zur Volkskrankheit erklärt. Damit es nicht so weit kommt, sind im Arbeitsgesetz Regelungen für Arbeits- und Pausenzeiten festgelegt. Diese sind vor allem zum Wohle deiner Gesundheit.

Nicht mehr als 48 Stunden pro Woche

Grundsätzlich darfst du eine Wochenarbeitszeit von bis zu 48 Stunden haben. Dabei ist es egal, ob du die Arbeit haupt- oder nebenberuflich ausführst. Auch bei Mehrfachbeschäftigten gilt eine Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche. Zwischen deinem vorangehenden und deinem Folgetag sollten mindestens 11 Stunden Ruhezeit gegeben sein. Für spezielle Branchen, wie Beschäftigung im Krankenhaus, gelten spezifische Ruhezeiten. An einem Tag solltest du höchstens 8 Stunden arbeiten, nur in Ausnahmefällen darf diese Zeit überschritten werden. Eine Überschreitung der 8 Stunden ist dann erlaubt, wenn du mindestens innerhalb eines halben Jahres durchschnittlich höchstens 8 Stunden täglich gearbeitet hast.

Arbeitnehmer müssen Pausen gewährleisten

Nach sechs Stunden Arbeit stehen dir 30 Minuten Pause zur freien Verfügung. Musst du an einem Tag jedoch mehr als 9 Stunden arbeiten, darfst du 45 Minuten Pause nehmen. Du musst deine Pause jedoch an einem Stück nehmen und kannst sie nicht über den Tag hinweg verteilen. Wann du deine Pause nimmst, ist dir selbst überlassen. Wenn dein Arbeitgeber allerdings eine bestimmte Pausenzeit gegeben hat, musst du dich auch daran halten. Außerdem darfst du mit deiner Pause deine Arbeitszeit nicht verkürzen. So kannst du deine Pause also nicht zu Anfang oder Ende des Tages nehmen. Raucherpausen sind grundsätzlich vorgesehen, du kannst jedoch mit deinem Vorgesetzten darüber verhandeln.

Die Regeln gelten nicht für alle

Das Arbeitsgesetz gilt nicht pauschal für alle Arbeitenden. Ausgeschlossen sind beispielsweise Selbstständige, Chefärzte, Leiter von öffentlichen Stellen und freie Mitarbeiter. Auch für Minderjährige gelten andere Regeln. Das Jugendarbeitsschutzgesetz legt für unter 18-jährige fest, dass diese schon nach viereinhalb Stunden eine 30-minütige Pause einlegen müssen.