energieausweis

Energieausweis

Energieeffizienz wird sichtbar. Als Ergebnis der Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) wird bundesweit ist seit dem 1. Juli 2008 ein Energieausweis für Wohngebäude Pflicht.

Ähnlich der sichtbaren Kennzeichnung bei Haushaltsgeräten oder Energiesparlampen hinsichtlich ihrer Energieeffizienzklassen, wird dies nun auch bei Bau, Vermietung und Verkauf von Wohnhäusern erforderlich. Jeder Mieter und Kaufinteressent hat ab diesem Zeitpunkt ein Recht auf Vorlage des Energieausweises – nicht jedoch bei bestehenden Mietverhältnissen. Durch den Energieausweis erhält der Käufer oder Mieter eine objektive Information über den Energiebedarf – jährlicher Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche – des Gebäudes. Dies wird mit Hilfe einer Farbverlaufskala (von „grün“ bis „rot“) dargestellt.
Gebäudeeigentümer erhalten weiterhin Hinweise und Vorschläge, wie sie durch Modernisierungen die Energieeffizienz verbessern können. Ein hoher Energieverbrauch zwingt den Gebäudeeigentümer zwar nicht zur Modernisierung, dennoch hoffen Politik und Umwelt, dass sie zu Modernisierungen motiviert werden.

Es gelten folgende Fristen:
Wohngebäude, gebaut vor 1965      – Pflicht ab 1.7.2008
Wohngebäude, gebaut nach 1965    – Pflicht ab 1.1. 2009
alle Nichtwohngebäude                     – Pflicht ab 1.7.2009

Bedarfsausweis oder Verbrausausweis?

Der verbrauchsorientierte Energieausweis wird anhand der Verbrauchsdaten der Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre erstellt. Er ist mit ca. 30 – 40 € die günstige Variante. Die Energiekennzahl ist abhängig vom individuellen Nutzerverhalten.
Der bedarfsorientierte Energieausweis ist teurer (ca. 300 €), da er auf Grundlage einer technischen Analyse von Bausubstanz und Heizungsanlage erstellt wird. Es werden zwei Kennzahlen ermittelt. Der Endenergiebedarf berechnet auf technischer Grundlage die jährlich benötigte Energiemenge für Heizung und Warmwasseraufbereitung und macht den künftigen Energieverbrauch erkennbar. Der Primärenergiebedarf umfasst zusätzlich die „Vorkette“ (Gewinnung und Umwandlung) des eingesetzten Energieträgers (Strom, Gas, Öl, Solarenergie). Bei erneuerbaren Energiequellen ist somit der Primärenergiebedarf sehr niedrig und macht die Umweltfreundlichkeit deutlich.Ein Energieausweis kann nur von zugelassenen Energieberatern erstellt werden. Beide Ausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren. Nach zwischenzeitlichen Modernisierungen ist ein neuer Ausweis ratsam, da eine verbesserte Energieeffizienz als zusätzliches Marketinginstrument bei Kauf oder Vermietung einsetzbar ist.

Einen bedarfsorientierten Energieausweis benötigen:

  • Energetisch unsanierte Gebäude mit weniger als 5 Wohnungen, die vor 1977 gebaut wurden
  • Gebäude, die zur energetischen Sanierung mit staatlichen Fördermitteln unterstützt werden sollen

Einen verbrauchsorientierten Energieausweis benötigen:

  • Gebäude mit mehr als 5 Wohnungen
  • Gebäude, die nach 1977 gebaut wurden

ACHTUNG: Bis zum 1.10.2008 gilt eine Übergangsfrist, in der unabhängig von Gebäudegröe und Baujahr eine völlige Wahlfreiheit besteht.