Ursprünglich sollte die elektronische Lohnsteuerkarte bereits Anfang 2011 eingeführt werden. Nun kommt sie erst zwei Jahre später. Der Grund? Technische Probleme bei der Erprobung des elektronischen Verfahrens.
Aber was genau steckt hinter dem elektronischen Verfahren? Welche Daten werden wo gespeichert? Und was passiert in der Übergangsphase?
Datenbank statt Papierkarte
Trotz Startschwierigkeiten, die Idee, die hinter dem ELStAM-Verfahren steht, ist gut. ELStAM steht für elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale, d.h. alle Daten die bisher auf der Lohnsteuerkarte aus Papier angegeben werden, sollen künftig elektronisch weitergegeben werden. Dazu zählen:
- Anschrift
- Geburtsdatum
- Zuständiges Finanzamt
- Steuerklasse
- Zahl der Kinderfreibeträge
- Religionszugehörigkeit
- Identifikationsnummer
Seit 2005 werden einige Informationen wie Jahreslöhne oder -steuern bereits elektronisch von den Arbeitgebern an das Finanzamt weitergeben. 2013 soll die Papierkarte nun ganz entfallen. Daten der Arbeitnehmer werden in der Datenbank des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) gespeichert. Der Arbeitnehmer muss so künftig nur noch sein Geburtsdatum und seine steuerliche Identifikationsnummer angeben und Arbeitgeber können alle weiteren Informationen dann elektronisch abrufen. Die relevanten Lohsteuerabzugsmerkmale werden also direkt an den Arbeitgeber übermittelt. Auch Änderungen gelangen auf direktem Weg an ihr Ziel, denn veränderte Lebensumstände wie Heirat oder Umzug geben die Gemeinden künftig direkt an die Finanzverwaltung weiter.
Wie funktioniert die Lohnsteuer für 2012?
Die letzten Lohnsteuerkarten aus Papier wurden 2009 ausgestellt. Sie gelten bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens 2013. In der Übergangsphase stellen die Finanzämter nur Ersatzbescheinigungen aus.
Die Vorteile des ELStAM-Verfahrens
Ein Vorteil von ELStAM liegt in der papierlosen Kommunikation. Wer keine Lohnsteuerkarte besitzt, kann diese auch nicht verlieren. Probleme durch den Verlust der Lohnsteuerkarte aber auch hervorgerufen durch Änderungen werden so vermieden. Außerdem wird der Aufwand verringert, da Druck, Versand und Verwaltung der Papierkarten überflüssig werden. Der wohl gröte Vorteil liegt aber in der schlankeren und schnelleren Kommunikation zwischen allen Beteiligten. Arbeitnehmer sind durch die Angabe des Geburtsdatums und der steuerliche Identifikationsnummer nur noch minimal am Prozedere beteiligt. Arbeitgeber können zukünftig schnell und unkompliziert Lohsteuerabzugsmerkmale abrufen.